Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – Anfrage
Version: 15. Juni 2026
SonicR1 – betrieben von Ömer Dertlioglu
Kurfürstendamm 96, 10709 Berlin, Deutschland
Hinweis
Diese Seite dient nur der Information und stellt keinen verbindlichen Auftragsverarbeitungsvertrag dar.
Überblick
SonicR1 stellt einen Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereit. Er gilt überall dort, wo SonicR1 personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet – zum Beispiel Gesprächsaudio, Transkripte und zugehörige Gesprächsdaten. Der Standard-AVV wird durch Verweis in unsere Nutzungsbedingungen einbezogen und gilt ab Beginn der Verarbeitung – in jedem Tarif. Er ist kein kostenpflichtiges Feature. Der AVV umfasst: - Zwecke und Art der Verarbeitung - Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) - Garantien für internationale Datenübermittlungen, einschließlich Standardvertragsklauseln (SCC), soweit anwendbar - Informationen zu Unterauftragsverarbeitern (Name, Zweck, Region) - Unterstützung bei Betroffenenrechten - Verfahren zur Meldung von Datenschutzvorfällen - Audit- und Compliance-Regelungen
Kopie anfordern
Jeder Kunde, bei dem SonicR1 personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, kann unabhängig vom Tarif eine Kopie des aktuellen Standard-AVV anfordern: E-Mail: legal@sonicr1.com Individuelle AVV-Bedingungen, juristische Anpassungen und Anbieter-Sicherheitsfragebögen bieten wir im Enterprise-Tarif an – bitte den Vertrieb kontaktieren.
Unterauftragsverarbeiter
Wir führen eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter und stellen sie Kunden auf Anfrage als Teil des AVV bereit. Über wesentliche Änderungen informieren wir Kunden im Voraus.